Einkauf 3. Säule möglich (unter 7 Bedingungen)

Letztes Update: December 19, 2024

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Am 6. November 2024 hat der Bundesrat die Möglichkeit eingeführt, Beitragslücken in der 3. Säule (private Vorsorge) zu schliessen.

Möglichkeit, Beitragsjahre in der 3. Säule nachzuholen!

Als ich das gelesen habe, dachte ich mir: “GENIAL, zusätzliche Steuervorteile für uns Mustachians!”

Tatsächlich ist es zwar nicht immer optimal, in die 2. Säule einzuzahlen (ausser kurz vor dem 65. Lebensjahr), aber es hat wesentlich mehr Vorteile, Lücken in der 3. Säule zu schliessen, denn du kannst:

Gute Neuigkeiten vom Bundesrat, aber…

Das sind grossartige Neuigkeiten für die Mustachians – allerdings eher für zukünftige Generationen, die nicht das Glück hatten, meinen Blog vor 2025 zu entdecken…

Warum?

Die erste Nachzahlung wird im Steuerjahr 2026 für das Jahr 2025 möglich sein.

Es ist also nicht möglich, Jahre ab 2024 oder früher einzukaufen. Schade!

Die weiteren Bedingungen für Nachzahlungen in die 3. Säule

Um Nachzahlungen in die Säule 3a tätigen zu können, muss eine Person folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Einkünfte die der AHV unterliegen und in der Schweiz erzielt wurden, sowohl im Jahr, für das die Beiträge rückwirkend eingezahlt werden sollen, als auch im Jahr, in dem die Nachzahlung erfolgt.
  2. Den maximalen 3a-Abzug für das betreffende Jahr bereits geleistet haben (z. B. CHF 7'258 im Jahr 2025).
  3. Nachzahlungen von 3a-Jahren nur bis zur Höhe des aktuellen 3a-Maximalbetrags, zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen (z.B. beträgt der maximale 3a-Betrag im Jahr 2026 CHF 7'258. Du kannst also wie gewohnt deine CHF 7'258 für das Jahr 2026 einzahlen und zusätzlich bis zu CHF 7'258 für vergangene Jahre nachzahlen).
  4. Nachzahlungen von Beiträgen in die 3a sind nur für die letzten zehn Jahre möglich (und das ab dem 1.1.2025).
  5. Lücken für ein einzelnes Kalenderjahr können nur mit einer einmaligen Nachzahlung geschlossen werden. (Es ist z. B. nicht möglich, die Lücke von 2025 in den Jahren 2026 und 2027 nach und nach zu schliessen – die Nachzahlung muss in einem Schritt erfolgen.)
  6. Lücken für mehrere Kalenderjahre können in einer einzigen Nachzahlung geschlossen werden. (Es ist z. B. möglich, die Vorsorgelücken von 2025 und 2026 in einer Nachzahlung im Jahr 2027 auszugleichen.)
  7. Nachzahlungen in die 3a sind nicht mehr zulässig sobald die versicherte Person eine Altersleistung bezieht (d. h., sobald sie ihre 3a-Vorsorgegelder bezogen hat).

Und die gute Nachricht: Der Betrag der Nachzahlung ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar, genau wie die ordentlichen jährlichen Beiträge.

Soll ich Beitragslücken in der 3. Säule schliessen?

Für zukünftige Leser, die erst etwas später auf die Mustachian-Bewegung stossen, lautet die Antwort auf diese Frage ein klares JA!

Warum?

Weil es seit 2017 zahlreiche 3a-Lösungen gibt, die es dir ermöglichen, diese private Vorsorge zu 100 % in Aktien zu investieren UND dabei steuerlich abzugsfähig zu sein. Und natürlich wirst du, alle diese Steuereinsparungen selber direkt an der Börse investieren.

Welchen 3. Säule-Anbieter sollte ich in der Schweiz wählen?

Jedes Jahr, so um November/Dezember herum, aktualisiere ich meinen Vergleich der besten 3. Säule-Anbieter unter diesem Link.

Dort findest du den aktuell besten 3a-Anbieter. Ich teile dort auch meine Empfehlungscodes mit, damit jeder von uns einen Willkommensbonus erhält.

Fazit

Diese Entwicklung der BVV 3 (der Spitzname für die 3. Säule der Vorsorge) ist eine gute Sache für uns Mustachians. Oder sollte ich sagen, für die zukünftigen Generationen der Mustachians.

Da es nicht möglich ist, die Lücken in der 3a-Vorsorge vor dem 1.1.2025 zu schliessen, ist diese Neuerung für uns tatsächlich im Moment nicht besonders nützlich.

Aber es ist ein sehr guter Tipp, den wir in unseren Werkzeugkasten des Schweizer Frugalisten aufnehmen können.

FAQ

Was hat der Bund für Selbstständige entschieden?

Alle Regeln für Nachzahlungen in die 3a-Vorsorge für Privatpersonen gelten auch für Selbstständige, mit der Ausnahme, dass der Maximalbetrag natürlich der für Selbstständige festgelegte Betrag ist (und nicht der für Privatpersonen).

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Wie üblich schreibe und rezensiere ich nur Dinge, die ich in meinem persönlichen Alltag verwende oder denen ich vertraue.

Danke fürs Lesen!